Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach?
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.05.2024, OF 410/7 Betreff: Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach? Der Magistrat wird gebeten, eine Handreichung/Information für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützte Gebäude mit Flachdächern zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere die Siedlung Westhausen.
Begründung:
In der Presse (z.B. "Das Kraftwerk daheim", SZ 26.4.2024) wurde darüber informiert, dass das Solarpaket verabschiedet wurde. Damit soll der Einsatz von Photovoltaik an Wohnhäusern gefördert werden. Das Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern groß. Die Mini-Kraftwerke sind erschwinglich geworden, der Strom lässt sich über eine Steckdose einspeisen. So kann auf umweltfreundliche Weise an Energiekosten gespart werden. Durch das Solarpaket soll der Einsatz für Privathaushalte vereinfacht werden. Demnächst reicht demnach eine Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Und man brauche auch keinenneuen Stromzähler. Der alte Stromzähler könne auch vorübergehend rückwärts laufen. Dem stehen bislang aber oftmals Denkmalschutz-Auflagen entgegen. Hier gilt es zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, die das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 410/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)