Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Feyerleinstraße Nr. 2: Fällung von alten Bäumen und Rodung des gesamten Vorgartens
Details im PARLIS OF_404-3_2013Antrag Ortsbeirat
Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2
Details im PARLIS OF_405-3_2013Antrag Ortsbeirat
Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Details im PARLIS OF_403-3_2013Antrag Ortsbeirat
Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2
Details im PARLIS OF_413-3_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Details im PARLIS OM_2244_2013Antrag Ortsbeirat
Feyerleinstraße Nr. 2: Fällung von alten Bäumen und Rodung des gesamten Vorgartens
Details im PARLIS OF_404-3_2013Antrag Ortsbeirat
Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2
Details im PARLIS OF_405-3_2013Antrag Ortsbeirat
Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Details im PARLIS OF_403-3_2013Antrag Ortsbeirat
Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2
Details im PARLIS OF_413-3_2013Anregung Ortsbeirat
Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2
Details im PARLIS OM_2244_2013S A C H S T A N D :
Betreff: Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 8 Bäume gefällt, um offensichtlich Platz für Parkplätze zu schaffen. Dieses Vorgehen des Grundstückeigentümers widerspricht ganz offensichtlich der geltenden Vorgartensatzung für das Nordend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten - Wurde durch den Magistrat die Fällung von Bäumen sowie die Rodung des gesamten Vorgartens genehmigt und wenn ja, mit welcher Begründung? - Wurde die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn ja, welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchen Ergebnissen kam sie? - War die Fällung der Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte? - Welche Auflagen für Neu-/Nachpflanzungen seitens des Magistrats liegen vor? - Falls der der Vorgarten versiegelt wurde/wird, um Parkplätze zu bauen, wird die Stadt darauf einwirken, dass der Vorgarten entsiegelt bleibt/wird. - Sollte die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden sein: welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat gegen die dann widerrechtliche Fällung der Bäume zu ergreifen, um den vorherigen Zustand des Vorgartens wieder herzustellen