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Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Feyerleinstraße Nr. 2: Fällung von alten Bäumen und Rodung des gesamten Vorgartens

Details im PARLIS OF_404-3_2013
09.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Baumverlust (8 Bäume) auf dem Grundstück Feyerleinstraße Nr. 2

Details im PARLIS OF_405-3_2013
10.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2

Details im PARLIS OF_403-3_2013
21.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße.Nr..2

Details im PARLIS OF_413-3_2013
23.05.2013

Anregung Ortsbeirat

Baumverlust (acht Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2

Details im PARLIS OM_2244_2013
Partei(en): GRÜNE SPD LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.05.2013, OF 413/3 Betreff: Baumverlust (8 Bäume) und keine Parkplätze im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurden im Vorgarten des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 8 Bäume gefällt, um offensichtlich Platz für Parkplätze zu schaffen. Dieses Vorgehen des Grundstückeigentümers widerspricht ganz offensichtlich der geltenden Vorgartensatzung für das Nordend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten - Wurde durch den Magistrat die Fällung von Bäumen sowie die Rodung des gesamten Vorgartens genehmigt und wenn ja, mit welcher Begründung? - Wurde die Untere Naturschutzbehörde in den Entscheidungsprozess einbezogen und wenn ja, welche Untersuchungen hat diese veranlasst und zu welchen Ergebnissen kam sie? - War die Fällung der Bäume so dringend geboten, dass der Ortsbeirat von dem Vorhaben nicht vorher unterrichtet und zu einer Meinungsäußerung aufgefordert werden konnte? - Welche Auflagen für Neu-/Nachpflanzungen seitens des Magistrats liegen vor? - Falls der der Vorgarten versiegelt wurde/wird, um Parkplätze zu bauen, wird die Stadt darauf einwirken, dass der Vorgarten entsiegelt bleibt/wird. - Sollte die Fällung der Bäume von den zuständigen Stellen nicht genehmigt worden sein: welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat gegen die dann widerrechtliche Fällung der Bäume zu ergreifen, um den vorherigen Zustand des Vorgartens wieder herzustellen

Begründung:

Das Außengelände des Grundstücks Feyerleinstraße Nr. 2 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entgrünt und Bäume wurden, wohl mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, gefällt. Dennoch gilt im Nordend die Vorgartensatzung. Und diese lässt keine Versiegelung der Vorgärten zu. Denn im so eng bebauten Nordend ist es extrem wichtig, jede wasserdurchlässige Fläche zu schützen und zu erhalten. Und mehr Bäume zu pflanzen als zu fällen Alter Baumbestand ist unentbehrlich, gerade im Nordend mit seiner hohen Verdichtung und einer eher schlechten Klimabilanz. Die Erhaltung des Baumbestandes, jedoch ganz speziell alter Bäume, ist enorm wichtig. Des Weiteren gelten im Nordend die Erhaltungs- und die Vorgartensatzung. Von daher hat eine zeitnahe Aufklärung und Information hierzu für den Ortsbeirat höchste Priorität. Anlage 1 (ca. 188 KB)dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.05.2013, OF 404/3 Antrag vom 09.05.2013, OF 405/3 Antrag vom 10.05.2013, OF 403/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2244 2013 Die Vorlage OF 413/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme