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Radfahren in der Radilostraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.09.2019, OF 413/7 Betreff: Radfahren in der Radilostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat am Beginn der Radilostraße/ Ecke Lorscher Straße die Radfahrerinnen und Radfahrer mit einer geeigneten Beschilderung darauf hinzuweisen, dass eine Einfahrt in die Radilostraße für Fahrräder nicht gestattet ist.

Begründung:

Grundsätzlich befürwortet es der Ortsbeirat, dass viele Einbahnstraßen von Radfahrerinnen und Radfahrern auch entgegen der Einbahnstraße befahren werden können. Die Radilostraße ist eine der Einbahnstraßen, in denen der Zweirichtungsverkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gestattet ist. Dies ist aufgrund des intensiven Busverkehrs auch gerechtfertigt. Da das Radfahren gegen die Einbahnstraße ausdrücklich mit einer entsprechenden Beschilderung erlaubt werden muss, existiert an der Einfahrt zur Radilostraße / Ecke Lorscher Straße kein Hinweis auf ein Einfahrtverbot. Leider fahren immer wieder Fährräder gegen die Einbahnstraße in die Radilostraße ein, was zu gefährlichen Situationen und nicht unerhebliche Behinderungen führt. Entgegen der allgemeinen Praxis hält der Ortsbeirat daher an diesem neuralgischen Punkt eine gesonderte Beschilderung für erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 413/7 wurde zurückgezogen.