Grünzug Feldscheidenstraße

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Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.09.2022, OF 414/10 Betreff: Grünzug Feldscheidenstraße Vorgang: F 994/22; EA 143/22; M 71/21 Teile der Bürgerschaft haben sich aktuell nach Abschluss der langjährigen Planungen, diversen Berichterstattungen in der Presse, öffentlichen Vorstellungen im Ortsbeirat, abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren und Beendigung der Arbeiten des 1. Bauabschnittes im Grünzug Feldscheidenstraße für einen Stopp und Erhalt des Status Quo im 2. Bauabschnitt eingesetzt. Die zuständige Dezernentin verkündete am 15.09.2022 auch diesen Petenten die sofortige Unterbrechung aller weiteren Arbeiten und die Überarbeitung im Rahmen eines runden Tisches. "Dies soll auf der Grundlage der Ergebnisse des seitens der Bürgerschaft noch zu initiierenden Runden Tischs erfolgen". Der Ortsbeirat 10 begrüßt es natürlich sehr, wenn im laufenden Verfahren neue Erkenntnisse durchaus noch Berücksichtigung finden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Ortsvorsteherin aufgefordert zeitnah und unverzüglich den Runden Tisch zu konstituieren sowie schnellstmöglich Ergebnisse herbeizuführen. Die Verantwortung, zügige Durchführung und Ergebnisermittlung für den Runden Tisch wird ausdrücklich beim Magistrat gesehen. Der Magistrat wird darüber hinaus um Prüfung und Berichterstattung gebeten: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der von der Dezernentin mit der M71 eingebrachte Plan vom 11.03.2021 stammt und Änderungen zu früheren Entwürfen beinhaltet. Insofern ist der Ortsbeirat sehr verwundert, dass die Dezernentin nunmehr äußert: "Ich finde die Planungen auch falsch" und "zu wenig sei auf die Frage des Artenschutzes und des Klimawandels eingegangen". Wieso wurden dann diese Planungen trotzdem so von der Dezernentin dem Magistrat, dem Ortsbeirat 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung Mitte 2021 zur Genehmigung vorgelegt? In welcher Gesamthöhe sind bisher in der M71 veranschlagte Mittel aufgrund der erbrachten Arbeiten abgeflossen? Ab welchem Umfang unterliegen Planänderungen des 2. Bauabschnittes einem Genehmigungsvorbehalt der parlamentarischen Gremien, da sie dann nicht mehr durch die M71 gedeckt wären? Die Arbeiten, auch für den 2. Bauabschnitt wurden ausgeschrieben und entsprechend an Auftragnehmer vergeben. Die Kalkulation der M71 beruht auf weitestgehend ununterbrochene Arbeitsausführungen sowie entsprechenden Geräte- und Materialeinsatz. Mit Blick auf Inflation, Materialverfügbarkeit und allgemeine Preisentwicklung: Mit welchen Erhöhungen des Mittelbedarfs zur M71 kalkuliert der Magistrat daraufhin? Verursacht ein einjähriger Baustopp gegebenenfalls Ersatz-/Ausgleichszahlungen an die Auftragnehmer, da geplantes Personal, Gerät und Material in diesem Zeitraum nicht benötigt wird? Welche klimatischen Auswirkungen verzeichnen beispielsweise Brombeersträucher und können dichtgewachsene Sträucher (z.B. Brombeersträucher) gegebenenfalls die Wirkung von Frischluftschneisen beeinträchtigen?dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 143 Frage vom 15.09.2022, F 994 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 259 2022 Die Vorlage OF 414/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Ortsvorsteherin gebeten, zeitnah und unverzüglich den Runden Tisch unter angemessener Beteiligung aller betroffenen/beteiligten Gruppen und deren Ideen zu konstituieren sowie schnellstmöglich Ergebnisse herbeizuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme