Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
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Partei(en):GRÜNE•SPD•die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.06.2024, OF 415/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim beginnt, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Jedoch sollten die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)