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Bauvorhaben Schumannstraße 2

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.10.2017, OF 416/2 Betreff: Bauvorhaben Schumannstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich des Bauvorhabens in der Schumannstr. 2 gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Stadt die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe und Eigentumsverhältnisse der Besitzgesellschaft bekannt sind; 2. zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen und Vorgaben für das Objekt und das Grundstück seitens der Stadt genehmigt bzw. erlassen wurden; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorgaben der Stadt gem. Nr. 2 im bisherigen Bauablauf eingehalten wurden; 4. den Bauherren zu bitten, das unordentliche äußere Erscheinungsbild der (seit längerem ruhenden) Baustelle regelmäßig zu pflegen; 5. den Bauherren aufzufordern, das Hinweisschild zu Bauvorhaben und beteiligten Parteien von außen gut sichtbar an der Baustelle anzubringen; 6. sicherzustellen, dass die Absicherung der Immobilie fachgerecht erfolgt, und Schäden an dem Objekt und seiner Struktur z.B. durch harte Winterwitterung verhindert werden. Es ist zu vermeiden, dass ein evtl. Abriss des Hauses durch Unterlassung entsprechender Sicherungsmaßnahmen ermöglicht wird.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2284 2017 Die Vorlage OF 416/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme