Antrag vom 15.08.2012, OF 416/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich abzubremsen; 2. oder andere wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren - besser zum Absteigen und Schieben - zu veranlassen.
Begründung:
Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell herunterfahren. Auch Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotenen Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 9 am 30.08.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1485 2012 Die Vorlage OF 416/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE