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Abschaltung von Lichtsignalanlage

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.06.2012

Anregung Ortsbeirat

Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße

Details im PARLIS OM_1309_2012
15.06.2012

Anregung Ortsbeirat

Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße

Details im PARLIS OM_1310_2012
31.08.2012

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße

Details im PARLIS ST_1420_2012
28.09.2012

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 30 auch auf der westlichen Textorstraße

Details im PARLIS ST_1580_2012
15.10.2012

Antrag Ortsbeirat

Abschaltung von Lichtsignalanlage

Details im PARLIS OF_417-5_2012
02.11.2012

Anregung Ortsbeirat

Abschaltung von Lichtsignalanlage

Details im PARLIS OM_1679_2012
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.10.2012, OF 417/5

Betreff: Abschaltung von Lichtsignalanlage
Vorgang: ST 1420/12; ST 1580/12; OM 1309/12 OBR 5; OM 1310/12 OBR 5 Der Ortsbeirat weist die ST 1580 vom 28.9.2012 sowie ST 1420 vom 31.8.2012 zurück und fordert den Magistrat auf, die OM 1310 und OM 1309 vom 15.6.2012 hinsichtlich der Abschaltung von Lichtsignalanlagen nochmals zu bearbeiten. Der Ortsbeirat hatte in den Anträgen beschlossen, dass die Betriebszeit der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Textorstraße/Oppenheimer Landstraße sowie Textor-/Holbeinstraße auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden.

Begründung:

Der Magistrat führt gegen die zeitweise Abschaltung der LSA Standardantworten an, die der Ortsbeirat leicht selbst durch eine Google-Recherche hätte ermitteln können. Dem Ortsbeirat geht es nicht so sehr um Energieeinsparung oder Emissionsvermeidung, sondern darum, dass keiner vor einer Ampel warten möchte, an der nichts los ist. Ein Fußgänger, der bei Rotsignal an einer verkehrsfreien Kreuzung steht, wird sich nicht fragen, ob die volkswirtschaftlichen Verluste einer Ampelabschaltung höher liegen können als die bewertbaren Einsparungen, sondern wohl eher einfach losgehen. Der Ortsbeirat erwartete bei der Programmierung nach Erfordernis der Schulwegsicherheit nicht die jährliche Umprogrammierung nach Maßgabe des neuen Stundenplans, sondern selbstverständlich eine großzügige Regelung, die viele Jahre Bestand hätte, wie z.B. die Abschaltung Montag bis Freitag von 19 bis 7 Uhr und Samstags sowie Sonntags ganztägig. Außerdem gibt es im Stadtgebiet eine große Zahl von LSA, die nicht rund um die Uhr in Betrieb sind, und zwar an Straßen, die wesentlich mehr Kfz-Verkehr aufweisen als die genannten.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1309
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1310 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1420 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1580
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2012 Die Vorlage OF 417/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme