Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am Weingarten
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Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 Betreff: Unterbinden des rechtswidrigen Parkens an der Kreuzung Wurmbachstraße/Ecke Am Weingarten Vorgang: OM 813/21 OBR 2; ST 229/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Fahrradbügeln und Pollern, das rechtswidrige Parken an der T-Kreuzung Am Weingarten/Wurmbachstraße zu unterbinden und durch zusätzliche Fahrradbügel/Poller in der Straße am Weingarten die Querungsmöglichkeit der Straße zu sichern. Um zugleich den nördlichen Bürgersteig der Wurmbachstraße von geparkten Fahrrädern zu entlasten, sind dort weitere Fahrradbügel zu installieren.
Begründung:
Leider wird die Kreuzung immer wieder zugeparkt, sodass Fußgänger nicht die Wurmbachstraße geradeaus queren können, um die Straße Am Weingarten weiter geradeaus zu laufen bzw. die Straße Am Weingarten zu queren. An der nördlichen Straßenseite der Wurmbachstraße ist es häufig sehr eng, da Fahrräder auf dem wegen des Schrägparkens ohnehin schon sehr schmalen Bürgersteigs am sogenannten Drängelgitter angeschlossen werden. An der Wurmbachstraße sind an geeigneter Stelle Fahrradbügel aufzustellen. Hinweis: Eventuell könnte bei einer Planung -insbesondere zur Installation von Fahrradbügeln- die Umsetzung der OF 124/2021 zur Markgrafenstraße berücksichtigt werden. Am Weingarten Richtung Norden, hier ist regelmäßig die Ecke so zugeparkt, dass ein Passieren kaum möglich ist. Am Weingarten Richtung Süden Wurmbachstraße: Hier sollten Fahrradbügel installiert werden, damit die Fahrräder ohne Fußgänger zu behindern, abgestellt werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 229 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 420/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2737 2022 1. Die Vorlage OF 420/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 430/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 430/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Auf die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches für Kinder und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist dabei zu achten." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 1 CDU, FDP und LINKE. gegen 3 CDU und SPD (= Ablehnung)