Antrag vom 27.01.2020, OF 421/4 Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheim Vorgang: OM 4544/19 OBR 4; OM 4545/19 OBR 4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Einführung des Bewohnerparken am 13.01.2020 in Bornheim häuft sich berechtige Kritik von betroffenen Arbeitnehmer-Innen, ehrenamtliche Bürger-Innen sowie Handwerkern und Gewerbetreibenden. Dies Menschen wollen deshalb ihre Arbeit aufgeben und sind existenziell bedroht, da der Weg zur Arbeit mit dem ÖPNV zu den Dienstzeiten nicht zumutbar oder gar nicht möglich ist. Der Magistrat und das zuständige Verkehrsdezernat antwortet bis dato dem OBR 4 nicht auf die gemachten Vorschläge in den Anträgen vom 07.05.2019 Nr.334/4 (CDU und Grünen und 335/4 (FDP). Der Magistrat möge daher prüfen und berichten ob folgende Sonderreglungen als Sofortmaßnahme dem betroffenen Personenkreis angeboten werden kann. 1. Aufhebung der 300 Meter Zone im Handwerkerparkausweis für das ganze Stadtgebiet 2. Sonderparkausweise für Pflegekräfte und ehrenamtliche Hilfskräfte beim DRK und anderen Hilfsorganisation 3. Sonderparkausweise für MitarbeiterInnen in Krankenhäusern, Kitas und Schulen, die als Pendler und Schichtarbeiter über keine Alternativen zum Auto verfügen 4. Einrichten von zwei Besucherparkausweisen für einen Tag pro Monat für Anwohner 5. Das Dauerparken durch Urlaubspendler zum Flughafen oder Hauptbahnhof stärker in den Blick zu nehmen und zu unterbinden 6. Alle Maßnahmen können und sollen überprüft werden, wenn die Anbindungen an Park and Ride Parkplätze an den Stadtgrenzen oder der ÖPNV entsprechend ausgebaut ist
Begründung:
Der OBR 4 stellt sich nicht generell gegen die Parkraumbewirtschaftung, da es hierfür valide Gründe gibt. Eine Studie zur Freiligrathstraße (QuartierMobil: Persistenz und Dynamik im Quartier - Strategien zur Zukunft urbaner Mobil), in die die Bürger mit ein bezogen wurden, zeigt allerdings, dass noch nicht allgemein von einem Parknotstand gesprochen werden kann: die Meinung der Anwohner bezüglich der Verfügbarkeit von Parkmöglichkeiten für Autos ist durchaus geteilt. Der Parkraum muss daher äußerst differenziert betrachtet werden. Die Parkraum-bewirtschaftung erfordert darüber hinaus eine weitere Differenzierung, die nicht nur auf das "Parkrecht" der Anwohner in einem klar definierten Zirkel abzielt. Die ökonomischen und sozialen Interessen von Bewohnern, pendelnden Arbeitnehmern und ortsansässigen Unternehmern müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Neben anderen Mobilitätsoptionen, die zu attraktiven Bedingungen angeboten werden könnten (Jobtickets oder vergünstigte Tickets des Öffentlichen Nahverkehrs für geringverdienende Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen beispielsweise), sollte die Schaffung von Parkraum durch Quartiersgaragen geprüft werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4544 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4545 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 421/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 421/4 wurde zurückgezogen.