Antrag vom 02.04.2024, OF 421/8 Betreff: Leinenzwang im Volkspark Niddatal kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den kommenden Sommermonaten im Volkspark Niddatal inklusive der vorgelagerten Grünflächen (Bereich Hadrianstraße/Minigolfplatz, Bubeloch und Fritz-Lennig-Anlage) Schwerpunktkrontrollen der Stadtpolizei zur Durchsetzung des Leinenzwangs durchzuführen. Dabei sind inbesondere Hundehalter in den Blick zu nehmen, die Hunde mitführen, die als "gefährlich" im Sinne der Hessischen Hundeverordnung gelten.
Begründung:
Laut Grünanlagensatzung dürfen Hunde in Frankfurt generell nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. Gefährliche Hunde dürfen zudem nur Halter haben, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Vermehrt ist zu beobachten, dass der Leinenzwang immer weniger Beachtung findet. Erst kürzlich kam es im Bereich der Fritz-Lennig-Anlage zu einem dem Ortsbeirat berichteten Übergriff eines großen, mutmaßlich gefährlichen Hundes auf einen kleinen Hund, der mit normalen Spaziergängern unterwegs war. Die Begleitpersonen des agressiven Hundes machte keine Anstalten, den Hund anzuleinen und setzten sogar körperliche Gewalt gegen das Spaziergängerpaar ein, die ihren Hund beschützen wollten.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5422 2024 Die Vorlage OF 421/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor das Wort "Volkspark" durch das Wort "Niddagebiet" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme