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Parkprobleme für das Wohnhaus Grafenstraße 25, Eschersheim

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP SPD CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.08.2012, OF 421/9

Betreff: Parkprobleme für das Wohnhaus Grafenstraße 25, Eschersheim
Das Wohnhaus, Baujahr 1938, besitzt eine Tiefgarage. Die Grundfläche der Garage liegt etwa zur Hälfte unter Straßenniveau. Für ihren Zweck, das Abstellen eines PKW, ist die Garage zu klein und zu schmal. Eine Veränderung, eine bauliche Vergrößerung, würde die Statik der tragenden Hauswände tangieren und wäre unter bautechnischen Gesichtspunkten nur sehr schwer, unter Kostengesichtspunkten ebenso wenig realisierbar. Deshalb erscheint die Überlegung des Hauseigentümers, vor die Tiefgarage auf die Abfahrt eine Garage als eigenen Baukörper zu stellen, sinnvoll. Diese erfassungsmäßig im Vorgartenbereich liegende Einfahrt besitzt ohnehin keine Vorgartenmerkmale. Eine noch vorhandene, tiefer liegende Grünfläche zeigt sich als denkbar ungeeignet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft über eine Ausnahmemöglichkeit gegenüber der Vorgartensatzung gebeten; gebeten, den § 1, Absatz 2, der Vorgartensatzung vom 24. 2. 1977/ 22.02.1979 zu berücksichtigen. Er lautet: "Im Wege der Ausnahme können widerruflich für die Dauer eines besonderen Bedarfs Stellplätze in Vorgärten zugelassen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und Stellplätze sonst auf dem Grundstück nicht vorhanden sind. Erforderliche Zufahrten hierfür sind als befestigte Fahrspuren darzustellen". gebeten zu berücksichtigen, dass in der näheren Umgebung eine ganze Anzahl von Garagen in Vorgartenbereichen von Immobilien errichtet sind; Nachweise/Fotos liegen vor; gebeten, einen Erörterungstermin in Form eines Ortstermins durchzuführen.
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 9 am 30.08.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 421/9 wurde zurückgezogen.