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Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): SPD CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.04.2019, OF 424/8 Betreff: Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse? Der o.a. Vortrag des Magistrats bittet u.a. um Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der ABG Frankfurt Holding über das in einem Mischgebiet befindliche, 1.850 qm große Grundstück Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstück 652, am Oberschelder Weg. Zielsetzung ist lt. Magistrat die Errichtung von Wohngebäuden bzw. Geschosswohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation in den Stadtteilen. Die dem Magistratsvortrag beigefügte Karte deutet eine Erschließung der geplanten Wohngebäude über den Max-Kirschner-Weg an. Die im Bebauungsplan Nr. 537 Heddernheim-Nord nur als "Weg" bezeichnete Verkehrsfläche zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und der Heddernheimer Landstraße wurde 2006 vom Ortsbeirat nach dem von den Nationalsozialisten 1938 vertriebenen Arzt und letztem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Heddernheim Dr. med. Max Kirschner (1886-1975) benannt mit der Zielsetzung, dass diese Adresse nach dem Umzug der Kleintierzuchtanlage einmal zur Wohnadresse für viele Bürgerinnen und Bürger wird. Eine Realisierung des letzten Abschnitt des Neubaugebietes Heddernheim-Nord im Bereich der Neumühle ("Im Damm") scheiterte bis lang daran, dass der Bebauungsplan durch den amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereich des Urselbaches überlagert wird und somit wasserrechtliche Bedenken einer Wohnbebauung zwischen U-Bahn und Ludwig-Reinheimer-Straße im Wege stehen. Der Ortsbeirat bleibt bei seiner Auffassung, dass das beplante Gebiet sich aus Sicht des Ortsbeirates hervorragend als Wohnquartier eignet und den vernünftigen Schlussstein der Entwicklung des seit Schließung der VDM 1981 und dem Abriss des Luftschutz-Bunkers zur Verfügung stehenden Zeilweg-Gebietes südlich der Stadtbahntrasse bilden würden. Eine Wohnbebauung östlich des Max-Kirschners-Weges könnte dem Bauprojekt neuen Auftrieb verleihen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welches Wohnbauprojekt in welcher Größenordnung plant die ABG am Oberschelder Weg bzw. Max-Kirschner-Weg? 2. Welche Gewerbeprojekte wurden zuvor für diese Fläche geprüft? 3. Wann wird die in der Anlage 3 dargestellte Straße (in blau dargestellte, direkte Verbindung vom Bereich Kleintierzuchtanlage zum Wendehammer Heddernheimer Landstraße - Hausnr. 150a) erstellt werden? 4. Wird der Max-Kirschner-Weg (bisherige Straße - in Anlage 3 in hellbraun dargestellt - oder die noch neu zu erstellende Straße) zur Erschließungsstraße für den Gebäudekomplex, den die ABG am Oberschelder Weg plant? 5. Werden die geplanten Wohnhäuser die Adresse "Max-Kirschner-Weg" haben? 6. Gibt es für das Gebiet nördlich des Max-Kirschner-Weges ("Im Damm") aktuelle Planungen für Wohnungsbau? 7. Das Gebiet westlich des Max-Kirschner-Weges ist als "Grünfläche-Dauerkleingärten" ausgewiesen: Sieht der Magistrat Möglichkeiten, das ungenutzte Grundstück zwischen Max-Kirschner-Weg und dem bestehenden Verbindungsweg vom Wendehammer zur Kleintierzuchtanlage ebenfalls für Wohnungsbau nutzbar zu machen? 8. Welche Nutzung ist für die Flächen beidseits des heute vorhandenen Max-Kirschner-Weges (in Anlage 3 Lageplan 1-2000 Oberschelder Weg zu M 14 2019 als hellbraune Fläche dargestellt), im Bereich beginnend vom Wendehammer Heddernheimer Landstraße bis zur Richtungsänderung des Weges, vorgesehen? 9. Welche Nutzung ist für die Fläche (heute als Bolzplatz genutzt) westlich neben der Kleintierzuchtanlage vorgesehen? Kann diese Fläche als Freizeit- und Sportfläche weiter ausgebaut werden?Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2019, OF 404/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1256 2019 1. Die Vorlage OF 404/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF424/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 424/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 404/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 424/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme