Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Erstellung und Umsetzung eines Stadttaubenschutzkonzepts, um ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation in Frankfurt zu gewährleisten. Dies soll durch klare Zuständigkeiten und nachhaltige Lösungen erreicht werden, um die Probleme der Stadttauben zu adressieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist. Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten Reduktion der Population leisten.
Aus der Stadttaubenstrategie soll eine Stadttaubensatzung abgeleitet werden.
Begründung
Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu, dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben, beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, oder an Tunneln und Brücken. Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen gibt. Es besteht schon rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt. Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem Vorbild folgen: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1155217.php
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2022Sie sind hierOFOF 425/1Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022OMOM 2021Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzenDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1629Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); sowie 1 SPD Abwesenheit