Antrag vom 05.04.2022, OF 425/1 Betreff: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist. Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten Reduktion der Population leisten. Aus der Stadttaubenstrategie soll eine Stadttaubensatzung abgeleitet werden.
Begründung:
Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu, dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben, beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, oder an Tunneln und Brücken. Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen gibt. Es besteht schon rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt. Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem Vorbild folgen: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitte ilungen/2021/pressemitteilung.1155217.phpBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2021 2022 Die Vorlage OF 425/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); sowie 1 SPD Abwesenheit