Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizieren
Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.04.2022, OF 427/1 Betreff: Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen transparent kommunizieren Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf ST 378 folgendes umsetzen zu lassen: 1. Bei Anträgen auf Sondernutzung soll künftig der Behinderten-beauftragte eingebunden werden. 2. Über ein Portal sollen alle Verkehrszeichenpläne von Baustellen den Bürger*innen öffentlich zugänglich gemacht werden. 3. Die Kontrolle von Baustellen durch die Verkehrspolizei soll eine höhere Priorität erhalten, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Dazu sollen Mängel auch konsequent mit Bußgeldern geahndet werden. 4. Die Stadt Frankfurt soll bei Bürger*innenbeschwerden eine schnelle Reaktion auf Baustellenmängel gewährleisten und die Prozesse hierfür zusammen mit der Verkehrspolizei verbessern, damit Baustellenmängel standardmäßig innerhalb eines Tages behoben werden können.
Begründung:
Zu 1.) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verlangt bei jedem Eingriff in den Straßenraum die Einbindung der "Straßenverkehrsbehörde" sowie der "Polizei". Frankfurt scheint dem nicht in dieser Form nachzukommen. Die vielen Mängel an Baustellen im Ortsbezirk, die vorrangig den Nahverkehr nachteilig betreffen, könnten vermieden werden, wenn neben der Straßenbehörde eine weitere Institution (hier: den Behindertenbeauftragten) auf korrekte Verkehrswege achtet - zumal dies ja von der Verwaltungsvorschrift nun auch explizit gefordert ist. Leider ist es bei Frankfurter Baustellen der Fall, dass häufig die Gehwege und Radstreifen viel zu eng sind und nicht annähernd den empfohlenen Richtwerten entsprechen. Dies ist in einem Ortsbezirk mit einem hohen Anteil älterer und jüngerer Menschen, sowie mit vielen gehbehinderten Menschen ein untragbarer Zustand. Gehwege und Flächen für den Radverkehr bei Baustellen sind so zu gestalten, dass sie gefahrlos benutzbar sind und Priorität vor dem motorisierten Verkehr haben. Zu 2.) Für jede Baustelle gibt es Verkehrszeichenpläne. In der Vergangenheit war es für BürgerInnen oft schwer, die Verkehrszeichenpläne einzusehen. Dazu musste man nach längeren Diskussionen das Amt aufsuchen. Für diese Zurückhaltung von Informationen gibt es jedoch im Kontext einer transparenten, digitalen Stadt keinen Grund. Verkehrszeichenpläne sollen zukünftig über ein Portal abrufbar sein und bis dahin per Email anforderbar sein. Im Übrigen wäre dies auch eine Verbesserung für die Arbeit der Verkehrspolizei, wenn die Pläne öffentlich einsehbar und abrufbar sind. Ohne dies sind gar keine effizienten Kontrollen von Baustellen möglich. Hierzu bietet es sich an, den vollständigen Genehmigungsprozess für Baustellen komplett in einem Workflow zu digitalisieren. Zu 3.) Der Ortsbezirk 1 ist durch eine hohe Dichte an Menschen und viel Verkehr geprägt. Wenn im Ortsbezirk daher eine Baustelle eingerichtet wird, dann kann man eine korrekte Umsetzung erwarten. Mündlicher Verwarnungen bedarf es nicht, denn bei der Dichte sollte es selbstverständlich sein, dass jederzeit die Baustelle korrekt abgesichert ist. Die Stadt Frankfurt soll mit aller Konsequenz die geltenden Regeln durchsetzen. Zu 4.) Gemäß Erfahrungen von BürgerInnen dauern die Kontrolle von Baustellen und die Behebung der Mängel zu lange - regelmäßig mehrere Tage. Jeder Mangel muss nach der Meldung umgehend im Rahmen des normalen Ablaufs von der Verkehrspolizei in Augenschein genommen werden und notfalls behoben werden. Für Baustellenmängel muss die gleiche Priorisierung wie bei Ampelschäden gelten. Ein Negativbeispiel sind hierbei die Baustellen rund um den Güterplatz, die monatelang Mängel aufwiesen, obwohl dort regelmäßig BürgerInnen die Mängel gemeldet haben als auch dass dort regelmäßig die Verkehrspolizei entlangfährt.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2023 2022 Die Vorlage OF 427/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme