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Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.08.2014

Antrag Ortsbeirat

Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg

Details im PARLIS OF_429-7_2014
16.09.2014

Auskunftsersuchen

Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg

Details im PARLIS V_1110_2014
Partei(en): CDU SPD die_farbechten_-_LINKE. GRÜNE FREIE_WÄHLER FDP REP fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.08.2014, OF 429/7

Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen? Ist der Magistrat bereit diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien? wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? wennn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, event. auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen?

Begründung:

Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, daß für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist.
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1110 2014 Die Vorlage OF 429/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme