Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
28.08.2014
16.09.2014
Antrag Ortsbeirat
Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Details im PARLIS OF_429-7_201428.08.2014
Antrag Ortsbeirat
Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Details im PARLIS OF_429-7_201416.09.2014
Partei(en): CDU • SPD • die_farbechten_-_LINKE. • GRÜNE • FREIE_WÄHLER • FDP • REP • fraktionslos
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.08.2014, OF 429/7
Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen? Ist der Magistrat bereit diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien? wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? wennn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, event. auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen? Begründung:
Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, daß für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1110 2014 Die Vorlage OF 429/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme