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Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 erhalten und instand setzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.02.2018

Antrag Ortsbeirat

Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 erhalten und instand setzen

Details im PARLIS OF_429-9_2018
15.03.2018

Anregung Ortsbeirat

Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 erhalten und instand setzen

Details im PARLIS OM_2901_2018
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.02.2018, OF 429/9 Betreff: Mieterparkplatz in der Waldecker Straße 19 erhalten und instand setzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, angesichts des Mangels an Parkplätzen in der Albert-Schweitzer-Siedlung den Mieterparkplatz mit 36 Stellplätzen in der Waldecker Straße 19 zu erhalten, wieder in Stand zu setzen und die freien Parkplätze neu zu vermieten.

Begründung:

Die Mieter und Mieterinnen des Parkplatzes "Waldecker Straße 19" in der Albert-Schweitzer-Siedlung in Dornbusch beklagen seit längerem den schlechten Zustand des vom Amt für Bau und Immobilien verwalteten Parkplatzes. Der Parkplatz ist unbefestigt und sehr uneben, so dass Autos beim Abstellen gelegentlich beschädigt wurden. Bei Regen bilden sich in den vielen Löchern tiefe Pfützen. Auf die Nachfrage einer Mieterin hin wurde mitgeteilt, dass der Parkplatz geschlossen werden soll, da er zum Grüngürtel gehört und langfristig wieder als Grünfläche genutzt werden soll. Angesichts der Parknot in der Siedlung (eine ursprünglich geplante Tiefgarage wurde nie realisiert, ansonsten sind verglichen mit der Anzahl der Bewohner nur sehr wenige Stellplätze am Straßenrand vorhanden) ist es nicht nachzuvollziehen, warum der Parkplatz a) nicht in Stand gehalten wird und b) trotz großer Nachfrage nicht vollständig vermietet wird. Laut der Übersichtskarte der Landschaftsschutzgebiete (http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=7388613) wird die Fläche zwar als Landschaftsschutzgebiet Zone I ausgewiesen, aber gehört nicht zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Darüber hinaus existierte der Parkplatz vermutlich schon lange, bevor das Landschaftsschutzgebiet geschaffen wurde, daher stellt eine Nutzung als Parkplatz keinen Eingriff in die Natur dar. Die Mieterinnen und Mieter fordern außerdem nicht die Versiegelung der Fläche, sondern nur die Ausbesserung.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2901 2018 Die Vorlage OF 429/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme