Antrag vom 16.05.2011, OF 43/6 Betreff: Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Monaten Mai bis September eines jeden Jahres, auf Anfrage jeweils einen Parkplatz auf der Straße "Alt-Schwanheim" als Fläche für Außengastronomie für solche Gastronomiebetriebe zu genehmigen, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen. Die Genehmigung soll so ausgestaltet werden, dass eine uhrzeitliche Beschränkung enthalten ist, damit Anwohner in den Nachtstunden (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht vom Betrieb der Außengastronomie gestört werden. Sollte gegen Auflagen, die in der Genehmigung enthalten sind, verstoßen werden, so soll die Genehmigung wieder entzogen werden.
Begründung:
Auf der Straße Alt-Schwanheim sind viele Gastronomiebetriebe angesiedelt und zu gleich ist sie auch Haupteinkaufstraße in Schwanheim. Besonders in der warmen Jahreszeit (Mai bis September) finden sich viele Besucher die nach Schwanheim kommen um das vielfältige Angebot zu nutzen. In dieser Zeit wollen die Menschen die Sonne und Wärme gerne im Freien verbringen. Hierzu laden vor allem Biergärten ein. Aufgrund der engen Bebauung der Straße Alt-Schwanheim können nicht alle Gastronomiebetriebe ihren Gästen eine Außengastronomie anbieten. Da dem Ortsbeirat auch die Parkplatzsituation auf der Alt-Schwanheim bekannt ist, gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung scheint es sachgerecht, den Gastronomiebetrieben auf der Alt-Schwanheim, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen, jeweils einen Parkplatz für derartige Zwecke in der Zeit von Mai bis September zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner soll die Genehmigung für einen Außengastronomie uhrzeitlich beschränkt werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 97 2011 Die Vorlage OF 43/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme