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Bushaltestelle „Schule Kalbach“ schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.04.2019, OF 431/12 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit ST 649 2019 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, so dass die Ausfahrt des Grundstücks "An der Grünhohl 3" gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird.

Begründung:

Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lautem Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn)Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und kompletter Neubau erforderlich ist.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4633 2019 Die Vorlage OF 431/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme