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Kinderbetreuung im Gutleutviertel

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2014

Antrag Ortsbeirat

Kinderbetreuung im Gutleutviertel

Details im PARLIS OF_431-1_2014
18.03.2014

Auskunftsersuchen

Kinderbetreuung im Gutleutviertel

Details im PARLIS V_973_2014
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.03.2014, OF 431/1

Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben: 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße zu rechnen ist, so dass alle Kinder aus den Kindergärten der ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde (Windmühlstraße 9) und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungskirchengemeinde (Gutleutstraße 131) dort betreut werden können, 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden Zwangsräumung der ev. Kita in der Windmühlstraße 9 bezugsfertig ist

Begründung:

Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem ev. Kindergarten in der Windmühlstraße 9 ist vor Jahren bereits gekündigt worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße 5 nicht bis zum Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen Schritten auf Räumung und Übergabe.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 973 2014 Die Vorlage OF 431/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme