Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)
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Partei(en):SPD•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.03.2022, OF 431/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, wie während der Ortsbegehung am 14.09.21 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283).
Begründung:
Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird auf Grund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80m, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sein in der ST 511 vom 28.02.22 [1] getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14.09.21 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VgF maßgeblich sein sollen (vgl. ST 511).dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2142 2022 Die Vorlage OF 431/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und AfD (= Ablehnung)