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Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.11.2019, OF 431/7 Betreff: Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten Vorgang: OM 4660/19 OBR 7; ST 1542/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. Die Einhaltung der Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt zur Nutzung von Landschaftsschutzzonen - und insbesondere der Forderungen 1. + 2. aus der OM 4660/2019 - beim derzeit auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke "gastierenden" Zirkus regelmäßig zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen einzufordern. 2. Zu prüfen, ob der Zirkus gegen eine Gebühr legal Strom von der benachbarten Einrichtung AP2 erhalten kann, um den Einsatz mobiler Stromerzeuger zu unterbinden. 3. Bei Nichtbeachtung der Umweltauflagen eine Räumung des Geländes zu veranlassen und auch durchzusetzen. 4. Dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände max. zwei Mal im Jahr für jeweils zwei Wochen für Gastspiele genutzt wird und nicht mehr als Winterquartier dient. 5. Bis zum Sommer 2020 endlich das angekündigte Konzept für den Umgang mit dieser Nutzergruppe vorzulegen.

Begründung:

Seit Mitte Oktober hat wieder ein Zirkus auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke seine Zelte aufgeschlagen. Da nun Vorstellungen für die Weihnachtszeit angekündigt sind, ist davon auszugehen, dass der Zirkus wieder einmal illegal sein Winterquartier im Landschaftsschutzgebiet aufschlagen wird. Dies ist bereits im Winter 2017/2018 der Fall gewesen. Anwohner berichten von nicht unerheblichen Verstößen gegen Umweltschutzauflagen (z.B. parkende Autos auf den Grünflächen), Lärmbelästigungen durch mobile Stromerzeuger (Diesel) und Beleidigungen durch die Nutzer des Geländes. In der ST 1542/2019 berichtet der Magistrat: "Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z.B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann." Die Nutzung der Niddawiese als Winterquartier für einen Zirkus kann aus Sicht des Ortbeirats nur geduldet werden, wenn die Auflagen der Stadt Frankfurt eingehalten werden und von der Nutzung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt und keine Belästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner - z.B. durch mobile Stromerzeugung - ausgehen. Bei Nichteinhaltung der Auflagen sollten dem Zirkus eine angemessene Möglichkeit von 1-2 Wochen zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten die Auflagen danach immer noch nicht eigehalten werden, sollte der Zirkus geräumt werden und an einen anderen geeigneteren Standort verlagert werden. Auch sog. Zirkusunternehmen müssen sich an geltendes Recht halten und verwirken durch dauerhafte Verstöße die sehr großzügig ausgelegte Duldung bei der illegalen Nutzung öffentlicher Grünflächen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5445 2019 Die Vorlage OF 431/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme