Mögliche anteilige Erschließungskosten für Anlieger der Straße Auf der Schloßhecke
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Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.03.2018, OF 433/9
Betreff: Mögliche anteilige Erschließungskosten für Anlieger der Straße Auf der Schloßhecke
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, mit welchen anteiligen Erschließungskosten die Grundstückseigentümer entlang der Straße "Auf der Schloßhecke" beim Ausbau der Straße zwischen der Kreuzung zur Ginnheimer Waldgasse und der nördlich davon gelegenen Bebauungsgrenze zu rechen haben. Begründung:
Die Stadt Frankfurt plant im Falle der möglichen Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort Schloßhecke den Ausbau und die Erschließung dieses Teilstücks der Straße, was gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Frankfurt eine Umlage von Erschließungskosten für die Straßenanlieger nach sich ziehen kann.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 433/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 433/9 wurde zurückgezogen.