Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.06.2022, OF 438/2 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der ST 1461 (2021) und über den B 158 hinaus vorliegen, ob das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 sich in gleicher Eigentümerinnenschaft befinden, ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist, inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, Photovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.), in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen, ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 PKW-Stellplätzen (laut B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können. inwiefern und wie der Magistrat eine deutliche Reduzierung der angestrebten 121 Parkplätze zu erreichen gedenkt. wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnenfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen. einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren.

Begründung:

Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der CDU- und der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 438/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2745 2022 1. Ziffern 1.1 bis 1.4, 1.6 und 2. der Vorlage OF 438/2 werden in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Ziffer 1.5 der Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 3. Ziffer 1.7 der Vorlage OF 438/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 4. Ziffer 1.8 der Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) zu 3.: CDU und SPD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 4.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)