Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51
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Bisheriger Verlauf
12.01.2023
23.02.2023
Antrag Ortsbeirat
Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OF_439-3_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OM_3604_202312.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OF_439-3_202323.02.2023
Anregung Ortsbeirat
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Details im PARLIS OM_3604_2023 Partei(en): CDU • SPD • FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.01.2023, OF 439/3
Betreff: Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51
bis 57 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von der ABG aufgestockten Häusern Spohrstraße 51-57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d.h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 439/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3604 2023 Die Vorlage OF 439/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "ABG" durch das Wort "Beamten-Wohnungs-Verein" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)