Neue Markierung und Beschilderung für Parkstreifen im Ziegelhüttenweg (vor Buchhandlung „Buchplatz“)

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.04.2022, OF 443/5 Betreff: Neue Markierung und Beschilderung für Parkstreifen im Ziegelhüttenweg (vor Buchhandlung "Buchplatz") Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, 1. im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" die Beschilderung für einen nicht mehr benötigten Behindertenparkplatz zu entfernen. 2. die Markierung und Beschilderung des bestehenden Parkstreifens entsprechend anzupassen; wobei darauf zu achten ist, dass im Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" ein ausreichender Abstand zum Parkstreifen besteht.

Begründung:

Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der wegen Wegzug des betreffenden Anwohners nicht mehr als solcher benötigt wird. Diesem Umstand sollte durch eine Entfernung der Beschilderung und eine entsprechende Anpassung der Parkflächenmarkierung Rechnung getragen werden. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2")Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 443/5 wurde zurückgezogen.