Antrag vom 10.01.2023, OF 444/3 Betreff: Spielstraße Rotlintstraße Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22 Der Magistrat wird gebeten, den folgenden Abschnitt der Rotlintstraße als reine Spielstraße bzw. bespielbare Straße zu gestalten und dies entsprechend als Pilotprojekt umzusetzen: zwischen Rotlintstraße 10 und Wendehammer am Friedberger Platz (einschließlich) Ein Entwurf soll entwickelt und die Anwohner*innen vor Ort entsprechend eingebunden werden.
Begründung:
Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36 wurde der Magistrat beauftragt, als Pilotprojekt eine Straße oder einen Straßenabschnitt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Dieser Straßenabschnitt der Rotlintstraße bietet sich an, zumal die vorgegeben Kriterien eingehalten werden. Diese sind: - Die Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte müssen mindestens Teil einer Tempo-30-Zone oder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sein. - Auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren. - In den Straßen dürfen sich aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens keine zentralen Einrichtungen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Polizeidienststellen und Parkhäuser befinden. - Der Straßenquerschnitt sollte ausreichend breit sein und Spielraum für die vorgesehenen Maßnahmen zulassen. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist sehr gut geeignet, denn: - In dem Abschnitt und in unmittelbarer Umgebung befinden sich Kinderbetreuungseinrichtungen, die profitieren können und in die Planungen eingebunden werden könnten. - Direkter Anschluss an den Friedberger Platz, der selbst kaum zum Spielen geeignet ist. - Sackgasse, daher kein Durchgangsverkehr. - Hervorragende Wendemöglichkeiten für einfahrende Autos, problemlose Zufahrt zu privaten Einfahrten sowie für den Lieferverkehr des Restaurants. - Hohes Maß an sozialer Kontrolle aufgrund regen, fußläufigen Publikumsverkehrs. - Sehr attraktiv für Kinder zum Spielen, da die Straße breit ist.Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2023, OF 482/3 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 444/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3605 2023 1. Die Vorlage OF 444/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 482/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)