Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):GRÜNE•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.05.2022, OF 444/5 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern.
Begründung:
Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Anlage: Fotodokumentation Quelle: privat Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2")Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme