Skip to main content

Schutz der Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacherstraße 4 vor Kriminellen Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Gru

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.11.2018, OF 445/11 Betreff: Schutz der Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacherstraße 4 vor Kriminellen Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge die städtische Wohnheim GmbH auffordern: 1. - In der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 alle Wohnungen nur an Senioren zu vergeben und bei der Auswahl der Senioren mit einer gewissen Sensibilität vorzugehen. - Alle Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegen, sind zu beenden und nicht zu verlängern. - Die Lauterbacher Straße 4 soll wieder eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot werden. Es ist tagsüber ein Angebot von einer Betreuung für alle Bewohner einzurichten. 2. - Parkplätze sind für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4 einzurichten.

Begründung:

Zu 1. Die Bewohner fühlten sich früher wohl und sicher in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4. Das hat sich geändert. Auf Nachfragen wurde seitens der Wohnheim GmbH mitgeteilt, es gäbe kaum noch Bedarf für Seniorenwohnungen in Frankfurt, daher habe man sich entschlossen Wohnungen an Studenten zu vergeben. Bereits nach kurzer Zeit der freien Vermietung der Wohnungen kam es zu Zwischenfällten. Einer der Zwischenfälle zum Beispiel, dass ein ca. 25 Jahre alter Bewohner einen 75jährigen Senior im Streit mit einem Kampfsport-Fußtritt auf die Brust, niederstreckte. Der Senior musste ärztlich versorgt werden. Das 7. Polizeirevier hatte die Angelegenheit aufgenommen. Ein weiteres aktuelles Beispiel fand im Oktober 2018 statt. Es wurden zwei Personen verhaftet, die im Haus eine Wohnung angemietet hatten. Zum Zweck der Festnahme kamen 4 Einsatzwagen und ein Krankenwagen. Die Polizei war bei der Stürmung mit Maschinepistolen und Helmen ausgestattet. Die Szene wirkte wie aus einem Krimi, so die Anwohner. Im November 2018 wurden dort im Haus erneut drei Personen von der Polizei, die vorher noch Verstärkung angefordert hatten, festgenommen und mit Handschellen aus dem Haus geführt. Dies sind unzumutbare Zustände in einer Seniorenanlage. So etwas hat es dort früher nie gegeben. Eine Rücksichtnahme gegenüber Senioren und eine den gesundheitlichen Umständen entsprechende Betreuung ist das Mindeste was wir diesen Senioren zukommen lassen sollten. Um eine sinnvolle und wirtschaftliche Betreuungsstruktur für die Senioren in der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 generieren zu können, ist es wichtig, dass das gesamte Haus ausschließlich Senioren zur Verfügung steht. Werden Etagen an Dritte vermietet, so reduziert man die Wirtschaftlichkeit einer Seniorenbetreuung und die Kosten die von den Senioren selber zu tragen sind erhöhen sich dabei entsprechend. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alleine schon bei der zur Zeit herrschenden Wohnraumsituation Senioren ebenfalls günstigen Wohnraum suchen und damit Bedarf für diese Seniorenwohnungen besteht. Zu 2. In der Lauterbacher Straße ist der Parkdruck sehr hoch. Für Betreuungsdienste und Handwerker, die täglich in der Lauterbacher Straße 4 ihre Arbeit verrichten müssen, gibt es keine Parkplätze. Daher wäre es sinnvoll den Betreuungsdiensten und Handwerkern Kurzzeitparkplätze auf dem Grundstück der Seniorenanlage Lauterbacher Straße 4 einrichten zu lassen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 347 2018 a) Die Vorlage OF 445/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zu kommenden Sitzung Vertreterinnen/Vertreter der ABG Frankfurt Holding sowie der WOHNHEIM GmbH einzuladen, die über die Vorfälle und derzeitige Situation in der Altenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, Auskunft geben können. Abstimmung: zu a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu b) Einstimmige Annahme