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Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen

Details im PARLIS OF_445-7_2024
29.10.2024

Initiative Ortsbeirat

Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen

Details im PARLIS OI_75_2024
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.10.2024, OF 445/7

Betreff: Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 30.11.2024 mit einer Summe von 3000,- Euro zu unterstützen.

Begründung:

In den vergangenen Jahren veranstaltete der Rödelheimer Vereinsring statt des traditionellen Nikolausmarktes jeweils am Samstag vor dem ersten Advent nur ein kleines "Anleuchtfest" mit zwei oder drei Ständen auf dem Baruch-Baschwitz-Platz. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und der Nikolaus beschenkte ca. 150-200 Kinder mit einem Weihnachtsmann. Der Verzicht auf einen größeren Nikolausmarkt war bedingt durch Corona, sowie durch gestiegene Kosten und Auflagen. Erstmals seit 2018 wird in diesem Jahr am 30. November wieder ein richtiger Nikolausmarkt vom Rödelheimer Vereinsring organisiert, unterstützt von einer engagierten Gruppe Rödelheimer Bürger*innen. Die Ausgaben liegen insgesamt bei knapp 8.000 €, die Einnahmen durch die Standgebühren voraussichtlich bei 1.000 €. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat die Neuauflage des Nikolausmarktes mit 3.000 € unterstützen. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt.
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 75 2024 Die Vorlage OF 445/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die im letzten Satz des zweiten Absatzes der Begründung bezifferten Ausgaben bei ca. 6.300 Euro liegen. Abstimmung: Einstimmige Annahme