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Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U 9, Bebauungsgebiet „Am Bonifatiusbrunnen“, Bebauungsplan Nr. 820

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.11.2023, OF 448/12 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U 9, Bebauungsgebiet "Am Bonifatiusbrunnen", Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB A 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60-64 dB (A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB (A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB (A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topographische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60-64 dB (A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle prüfen und berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z.B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß B-Plan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022

Begründung:

Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s.o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4899 2023 Die Vorlage OF 448/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme