Erwerb des Anwesens .Kindertagesstätte Welt-Raum., Renoirallee 34
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Partei(en):SPD•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.05.2015, OF 449/12 Betreff: Erwerb des Anwesens "Kindertagesstätte Welt-Raum", Renoirallee 34 Vorgang: OM 3567/14 OBR 12; ST 53/15 Mit Anregung an den Magistrat OM 3567, vom 10.10.2014, hat der Ortsbeirat den Magistrat aufgefordert, den Weiterbetrieb der Kindertagesstätte unter dem jetzigen Trägerverein sicherzustellen und hierzu verschiedene Fragen gestellt. Der Magistrat hat hierzu mit der ST 53 am 12.01.2015 Stellung genommen und hierbei unter anderem mitgeteilt, dass eine "umfassende juristische Prüfung" in Auftrag gegeben worden sei. Nachdem die Ungewissheit über die weitere Zukunft der Kindertagesstätte für die betroffenen Eltern immer belastender wird, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist es richtig, dass ausweislich der zwischenzeitlich erfolgten juristischen Prüfung Zweifel daran bestehen, ob ein Aussonderungsrecht hinsichtlich des Grundstücks mit der "Kindertagesstätte Welt-Raum" besteht? Mit anderen Worten: Spricht einiges dafür, dass das Grundstück Bestandteil der Insolvenzmasse ist und mithin vom Insolvenzverwalter verwertet werden kann? 2. Ist andererseits richtig, dass offensichtlich - aus Sicht des Magistrates - auch die Sachlage für den Insolvenzverwalter, nicht zuletzt im Hinblick auf eine wirtschaftliche Verwertung, alles andere als einfach ist? 3. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirates, wonach die jetzige Situation für den Trägerverein der Kindertagesstätte (Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V.,bvz-Frankfurt) nicht hinnehmbar ist? Die betroffenen Eltern können nicht voraussehen, wie lange ihre Kinder noch betreut werden können. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens besteht erhebliche Unsicherheit über die Zukunft der Kindertagesstätte, insbesondere darüber, ob der jetzige Trägerverein der Tagesstätte weiterhin das Anwesen nutzen kann. 4. Teilt der Magistrat weiterhin die Auffassung des Ortsbeirates, dass nach mehrjähriger Dauer des Verfahrens und nach mehrmonatiger juristischer Prüfung es nunmehr an der Zeit ist, die Verhandlungen über den Erwerb des Grundstücks zu intensivieren und zeitnah abzuschließen? 5. Auf welche Weise will der Magistrat dafür Sorge tragen, dass zeitnah (bevor eventuell der nächste Versteigerungstermin bestimmt wird) die Vollstreckungsmaßnahmen endgültig aufgehoben werden?
Begründung:
Im Hinblick auf die sowohl für die Stadt als auch den Insolvenzverwalter bestehenden Schwierigkeiten erscheint der Zeitpunkt für eine einvernehmliche kurzfristige Lösung günstig. Demgegenüber dürften gegebenenfalls vor Gericht ausgetragene Auseinandersetzungen wenig zielführend sein, wie auch das Zuwarten im Hinblick auf ein - möglicherweise zweifelhaftes - Vorkaufsrecht, zumal die jetzige "Hängepartie" für den Trägerverein und die betroffenen Eltern nicht hinnehmbar ist.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 12 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Kassold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Die Vorlage OF 449/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen 3 SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)