Antrag vom 10.11.2024, OF 449/4 Betreff: Auerswaldstraße - Parkregelung Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, einen Gesprächstermin mit den Verantwortlichen der ABG für die Liegenschaften Auerswaldstraße 3/5/7 zu vereinbaren, um über die Parksituation in der Auerswaldstraße zu beraten und mögliche Veränderungen in Blick zu nehmen. An dem Gespräch sollen zudem interessierte Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen können.
Begründung:
Die Parksituation in der Auerswaldstraße führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, Abschleppdiensten und der ABG. Auf dem Privatgelände der ABG sind an den 3 mit Gittern eingezäunten Mülltonnenflächen durch die Wohnbaugesellschaft Halteverbotsschilder angebracht. Parken Anwohner oder Besucher vor diesen Flächen werden ihre Fahrzeuge oft abgeschleppt. Eine Anfrage des stellvertretenden Ortsvorstehers an das Straßenverkehrsamt erbrachte die Antwort, dass das "Parken am rechten Fahrbandrand der Straße rechtmäßig ist". Die angebrachten Schilder somit nicht zulässig. Das Straßenverkehrsamt sieht wohl durchaus Möglichkeiten, die Situation sowohl für die Anwohner als auch für die ABG ohne weitere Konflikte mit einer neuen Regelung zu verändern.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 449/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz i Tenor wie folgt lautet: "An dem Gespräch sollen zudem interessierte Ortsbeiratsmitglieder, das Straßenverkehrsamt und die FES teilnehmen können." Abstimmung: Einstimmige Annahme