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Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.06.2019, OF 451/12 Betreff: Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird, in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ortsbeirat 8, um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird der Magistrat die im Rahmen der bisherigen Planungen für das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" angestellten Überlegungen für die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), Neuentwicklung von Gewerbeflächen, weiter vorantreiben, auch wenn das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" so nicht beschlossen werden sollte? 2. Falls die Frage bejaht wird, welche konkreten Überlegungen zur Entwicklung der vorgenannten Flächen gibt es bislang im Hinblick auf die Durchführung der Flächenentwicklung? Gibt es insbesondere Überlegungen, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen? 3. Mit welchen Auswirkungen der Entwicklung der vorgenannten Flächen auf die verkehrliche Situation im Ortsbeiratsbezirk 12 rechnet der Magistrat nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 12 über die weiteren Entwicklungen und Überlegungen betreffend die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 in gleicher Weise wie den Ortsbeirat 8 regelmäßig zu informieren und den Ortsbeirat 12 dazu anzuhören, da insbesondere zu vermuten ist, dass wesentliche Teile des Verkehrs, welcher durch etwaige neue Gewerbeflächen entsteht, insbesondere über die L 3019, durch den Ortsbeiratsbezirk 12 fließen dürften.

Begründung:

Der Berichterstattung über das geplante "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" war zu entnehmen, dass die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), welche dem Riedberg unmittelbar gegenüberliegen, als mögliche Gewerbestandorte in Betracht gezogen wurden und ggf. noch werden. Ausgehend von der Berichterstattung entsteht der Eindruck, dass über diese Flächennutzung insoweit Einigkeit im Magistrat besteht. Vor diesem Hintergrund und da die genannten Flächen unmittelbar an den Bezirk des Ortsbeirates 12 angrenzen wird der Magistrat, in Abstimmung mit dem zuständigen Ortsbeirat 12 um Beantwortung der vorgenannten Fragen sowie um Einbindung des Ortsbeirates 12 über die weiteren Entwicklungen gebeten.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4756 2019 Die Vorlage OF 451/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme