Antrag vom 13.09.2012, OF 452/9 Betreff: Verkehr in der Grillparzerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu fragen, Aus welchem verkehrlichen Grund ein Halteverbot gegenüber der Grillparzerstraßer 16-18 besteht.
Begründung:
Für das Halteverbot besteht kein ersichtlicher Grund. Die Anwohner haben auf Nachfrage keine Auskunft über die Gründe für das Halteverbot erhalten.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/9 wurde zurückgezogen.