Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-BahnStrecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer-Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern

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Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.10.2022, OF 453/10 Betreff: Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer-Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, auf welcher genehmigungsrechtlichen Basis die massiven Transporte von Erdaushub von der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere die Berkersheimer Untergasse, erfolgen, nachdem für die Bauverkehre ausdrückliche Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss festgestellt waren, die den unteren Kernort von Berkersheim ausdrücklich aussparten und alleine auf die Berkersheimer Bahnstraße beschränkt waren.

Begründung:

Die Deutsche Bahn hat in den Infoveranstaltungen wiederholt vertreten, dass sie im Rahmen des Allgemeingebrauchs jede Straße in Berkersheim befahren dürfe. Dies wirft, gerade in der extrem schmalen und steilen Berkersheimer Untergasse massive Probleme auf. Auch kann diese These nicht richtig sein, weil ansonsten keine Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss hätten festgestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist dringend Klarstellung durch den Magistrat geboten, weil diese Form von Bauverkehr, zumal in den frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen übermäßig belastend ist. Dies gilt umso mehr, als die Bahn selbst jede Zufahrtsmöglichkeit von der Nidda-Seite verbaut hat und so eine Notwendigkeit für Verkehre durch Berkersheim überhaupt erst wieder geschaffen hat. Gerade zu Ruhezeiten können diese in dieser Form nicht ohne Weiteres zulässig sein.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3085 2022 Die Vorlage OF 453/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme