Kenntlichmachung der Vorfahrtregelung auf der Riedbergallee
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.07.2019, OF 455/12 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtregelung auf der Riedbergallee Derzeit wird von vielen Verkehrsteilnehmern, die auf der Alten Riedbergstrasse / Riedbergallee in westlicher Richtung fahren das Rechts-Vor-Links-Gebot an der Einmündung zur Bertha-Bagge-Strasse und der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner nicht beachtet. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Kennzeichnung einer Haltelinie auf der Riedbergallee zu ergreifen, um auf die Vorfahrtsreglung hinzuweisen.
Begründung:
Seitens der Anwohner wurde darauf hingewiesen, dass es an der Kreuzung Riedbergallee / Bertha-Bagge-Strasse bzw. Erna-Pinner-Straße immer wieder zu prekären Situationen kommt, weil das Rechts-Vor-Links-Gebot von vielen PKW nicht beachtet wird. Durch Kennzeichnung einer Haltlinie auf der Riedbergallee könnte die Situation entschärft werden. Diese optischen Maßnahmen könnten auch dazu beitragen, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung dort eingehalten wird.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4914 2019 Die Vorlage OF 455/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme