Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien
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Partei(en):GRÜNE•FDP•Volt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.11.2023, OF 457/12 Betreff: Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der Josephine-Baker-Gesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien Der Stadtteil Kalbach-Riedberg verfügt zwar über zahlreiche gut ausgebaute Kinderspielplätze, gleichwohl mangelt es aber an frei zugänglichen Flächen für die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen. Diese Flächen stehen jedoch in Schulen wie der neu errichteten Josephine-Baker-Gesamtschule grundsätzlich zur Verfügung. Mit Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1535 vom 14.07.2023 wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule den Schulhof als "öffentlichen Spielplatz" für Kinder bis 14 Jahre freizugeben (M 58 "Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielfläche") und grundsätzlich die Nutzung des Sportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden und Zeiten der Schulferien für die sportliche Betätigung speziell von Kindern zu ermöglichen.
Begründung:
Körperliche Aktivität und Sport sind zentrale Elemente eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. In Deutschland erreichen nach Angaben des 4. Deutschen Kinder- und Jugendsportberichts 80 Prozent der Heranwachsenden jedoch nicht die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 60 Minuten körperlicher Aktivität pro Tag. Die Gründe hierfür sind vielfältig - fehlende außerhalb von Vereinstätigkeiten verfügbare Flächen für Sport und Spiel tragen aber mit zu dieser Entwicklung bei. Daher sollten die vorhandenen Sportflächen in Schulen genutzt werden, um das Flächenangebot an Sportflächen für Kinder zu erweitern. Nach dem Wegfall des Bolzplatzes im Bonifatiuspark durch die Bebauung der "Berghöfe" fehlt im südlichen Teil des Riedbergs eine Fläche für die sportliche Betätigung der Kinder. Die Außenfläche der JBGS bietet sich daher als gut erreichbare Alternative an. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023 (ST 1536) hat der Magistrat grundsätzlich auf die Möglichkeit von Schulöffnungen an den Wochenenden und den Ferien sowie der Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielflächen verwiesen. Die Verantwortung für die Schließzeiten ist grundsätzlich durch den Hausmeister der Schule möglich. Der Hausmeister wohnt selbst auf dem Schulgelände. Außerhalb der Schulzeiten wird die Sporthalle der Schule von Sportvereinen genutzt, so dass der Hof ohnehin zu den meisten Zeiten offen ist. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten müssten mit dem Hausmeister koordiniert werden. Die Schulleitung hat bereits signalisiert, dass der Hausmeister eine zusätzliche Lärmbelästigung fürchtet. Hierzu ist aber anzumerken, dass spielende Kinder grundsätzlich nicht als Lärm einzustufen sind. Die Schulleitung hat des Weiteren auf die Gefahr von durch die Kinder verursachten Müll bzw. Vandalismus hingewiesen. Nach Rücksprache mit dem neuen Leiter des Jugendhauses Riedberg (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) hat dieser angeboten, zumindest für die Anfangszeit eine Aufsicht zu organisieren, damit die Schulhofnutzung geordnet abläuft.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4906 2023 Die Vorlage OF 457/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme