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Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.08.2012, OF 458/6 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahnstation Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen.

Begründung:

Nach der Einrichtung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/2012) endet der Radweg vor der S-Bahnstation. Nach Zeilsheim hinein war in der Vergangenheit der Bürgersteig ein gemeinsamer Fuß- und Radweg mit dem Verkehrszeichen 240. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, so dass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen existiert ein getrennter Fuß- und Radweg, abseits der Fahrbahn.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 458/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1387 2012 Die Vorlage OF 458/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme