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Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Eine Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim zur Erinnerung an den Industriellen und Stadtverordneten Joseph Wertheim anbringen

Details im PARLIS OM_4851_2023
08.03.2024

Stellungnahme des Magistrats

Eine Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim zur Erinnerung an den Industriellen und Stadtverordneten Joseph Wertheim anbringen

Details im PARLIS ST_521_2024
18.12.2024

Antrag Ortsbeirat

Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim

Details im PARLIS OF_459-4_2024
21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim

Details im PARLIS OM_6329_2025
Parteien: GRÜNE FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.12.2024, OF 459/4

Betreff: Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim
Vorgang: OM 4851/23 OBR 4; ST 521/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Kostenvoranschlag für die Gedenktafel respektive -stele an der Villa des Unternehmers und Stadtverordneten Joseph Wertheim vorzulegen. Dabei wird der Magistrat aufgefordert darzulegen, welchen Kostenanteil der Magistrat für das Projekt übernehmen wird und welche finanzielle Unterstützung seitens des Ortsbeirats vorgesehen wäre.

Begründung:

In seiner Stellungnahme (08.03.2024, ST 521) zur Anregung des Ortsbeirats 4 an den Magistrat vom 28.11.2023 (OM 4851) hat der Magistrat den Ortsbeirat dazu aufgefordert, dass dieser sich an den Kosten der Erstellung einer Tafel zum Gedenken an Joseph Wertheim beteiligen möge: "Aufgrund begrenzter Mittel" wird der Ortsbeirat 4 außerdem gebeten zu prüfen, "ob im Wege einer OIB eine finanzielle Beteiligung an der Erstellung der Tafel erfolgen kann" (ST 521). Bei vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit konnte der Ortsbeirat eine Unterstützung von bis zu 4000,- Euro zusagen. Da das Wirken Wertheims als sozial verantwortlicher Unternehmer und Stadtverordneter von gesamtstädtischer Bedeutung war, begrüßt es der Ortsbeirat, wenn der Magistrat den Hauptanteil der Kosten trägt, falls die Kosten den von Ortsbeiratsseite genannten Zuschuss weit überschreiten sollten.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4851
Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6329 2025 Die Vorlage OF 459/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL