Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener Landstraße
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.01.2023, OF 467/3 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der Grünen Lunge komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist.
Begründung:
Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnerei-Gelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schul-Infrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schüler:innen und Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnerei-Gelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4135 2023 Die Vorlage OF 467/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)