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Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.11.2014

Antrag Ortsbeirat

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

Details im PARLIS OF_467-7_2014
02.12.2014

Anregung Ortsbeirat

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

Details im PARLIS OM_3701_2014
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.11.2014, OF 467/7

Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: · Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde, · Gebühren für den Fall zurückerstatten, wenn keine Leistung erbracht wurde.

Begründung:

Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3701 2014 Die Vorlage OF 467/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos