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Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.01.2018

Antrag Ortsbeirat

Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB

Details im PARLIS OF_469-2_2018
22.01.2018

Anregung Ortsbeirat

Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB

Details im PARLIS OM_2638_2018
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.01.2018, OF 469/2

Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstr.4 gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungs- ergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen.

Begründung:

Das Gebäude Böhmerstrasse 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2638 2018 Die Vorlage OF 469/2 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat, gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)