Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.01.2017, OF 47/14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens Der Magistrat wird gebeten, die potentielle Erbpachtnehmerin für das im Betreff genannte Grundstück sowie den Betreiber der dort geplanten Anlage aufzufordern, dem Ortsbeirat bemaßte Baupläne aller Bauabschnitte und Etagen sowie ein detailliertes Betriebskonzept inklusive maximaler Belegungszahl (insgesamt und pro Wohneinheit) sowie prozentualer Anteile der geplanten Nutzergruppen (Flüchtlinge, Senioren, weitere förderungswürdige Personengruppen) vorzulegen.
Begründung:
Der Ortsbeirat hat in der Sitzung vom 21.1.2016 (OM 4935) auf Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Planung und des Betriebskonzepts den Magistrat gebeten, einen neuen nutzungs- und integrationstauglichen Vorschlag zu präsentieren. Dem ist der Magistrat gefolgt. Zur Beurteilung der nun neu geplanten Einrichtung sind die oben genannten Dokumente unerlässlich. Der Ortsbeirat hatte in der Sitzung vom 11.1.2016 (V 1549) festgestellt, dass die im B-Plan 687 festgelegten Grundzüge der Planung weiterhin gelten. Da die Planungen möglicherweise von den planerischen Zielen und den Festsetzungen im B-Plan 687 abweichen, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Beteiligung des Ortsbeirats.Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2017 Die Vorlage OF 47/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)