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Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung.

Begründung:

Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)."dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)