Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.05.2022, OF 470/6 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Fahrrad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150m wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Fahrrad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist nach den Regeln der STVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute 10cm hoch, so dass man mit dem Fahrrad nicht einfach hoch fahren kann, sondern absteigen muss, das Fahrrad den Bordstein hoch heben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad-und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos in der Anlage belegen die Problematik sehr anschaulich. Der Ortsbeirat 6 bittet daher den Magistrat, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben.
Begründung:
In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hoch heben würden, wären hier schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Anlagen: Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad-Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. Bild: Thomas Schlimme Nach ca. 150m dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Fahrrad auf den Gehweg heben. Eine gefährliche Aktion. Bild: Thomas Schlimme Der Bordstein hat eine Höhe von 10 bis 11cm. Einfach hoch fahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Fahrrad nicht einfach auf der Straße weiter fahren darf. Bild: Thomas Schlimme Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. Bild: Thomas SchlimmeBeratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2022 Die Vorlage OF 470/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird: "Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme