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Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.05.2020

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 933 - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_73_2020
30.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

Details im PARLIS OF_470-7_2020
10.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Dazu-Antrag M73 Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang

Details im PARLIS OF_536-7_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Dies ist unterstützenswert, obwohl eine prioritäre Behandlung des Wohnungsbaus besser gewesen wäre. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. In keinem Fall dürfen nur hochpreisige Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme