Andienung des Natursteinbetriebes Hofmeister in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.01.2023, OF 475/3 Betreff: Andienung des Natursteinbetriebes Hofmeister in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Andienung des Handwerkbetriebes "Hofmeister Natursteine" in der Eckenheimer Landstraße 187-201 sichergestellt werden kann ohne, dass für jede An- und Ablieferung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Möglich wäre die Lösung eines abschließbaren Pollers für die Zufahrt an die Grundstücksgrenze.
Begründung:
Die Fa. Hofmeister Natursteine benötigt sporadisch (ca. 4x p.a.) zum Abtransport von Material die Zufahrtsmöglichkeit auf den Fussweg entlang der Eckenheimer Landstraße mit einem kleineren LKW-Kran. Der Transport dauert ca. 5-10 Minuten. Durch die Sperrung der Fläche unter den Bäumen wurde die Zufahrtsmöglichkeit nun unterbunden. Der Firma wurde angeraten für die Anlieferung jedes Mal einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Das ist ein unnötiger Bürokratischer Aufwand für beide Seiten. Eine Lösung mit einem abschließbaren Poller würde das Problem einfach lösen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3608 2023 Die Vorlage OF 475/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "mit der Maßgabe, dass der Poller nur für An- und Ablieferungen geöffnet werden darf." Abstimmung: Einstimmige Annahme