Skip to main content

Bauvorhaben: Alt Rödelheim 12-20, Rödelheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.06.2020, OF 475/7 Betreff: Bauvorhaben: Alt Rödelheim 12-20, Rödelheim Vorgang: ST 2032/19 1. Hat der Magistrat inzwischen Kenntnis über eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag bezüglich des oben aufgeführten Grundstückes? 2. Wenn Punkt 1 bejaht wird: wird die Erhaltungssatzung bzw. der Punkt "Zu 6)" der Stellungnahme ST 2032 vom 01.11.2019 (Bestandsnahe Nahverdichtung) für dieses Baugebiet angewandt? 3. Wenn Punkt 1 bejaht wird: sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen mit dem Bauherrn zu treffen? 4. Wenn Punkt 1 bejaht wird: ist es aus Sicht des Magistrates möglich (im Rahmen des Bauantrages) gemeinsam mit dem Eigentümer eine Quartiersgarage unter der Straße Alt-Rödelheim zu planen und zu verwirklichen? 5. Ist dem Magistrat bekannt, wann die Absperrung des Zaunes (welcher die öffentliche Flächen und Parkplätze minimiert) im Bereich des entsprechenden Grundstückes beseitigt wird? 6. Vorausgesetzter das der Magistrat die o.a. Fragen bejaht, wird gebeten, Bauvorhaben in der Straße "Alt-Rödelheim" nur im Rahmen der folgenden Priorisierungen zu genehmigen: Für die Bebauung/Ersatzbebauung wird die Variante 1 der "Kubaturstudie Alt-Rödelheim" (5.5.4/Seite 47 der Dokumentation zur Ideenwerkstatt) umgesetzt. Diese sieht eine bestandsnahe Nachverdichtung vor. Die notwendigen Parkplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind tatsächlich nachzuweisen bzw. zu erstellen.

Begründung:

Gemäß Antrag OF 370/7 vom 25.05.2019 des OBR 7, erteilt der Magistrat eine entsprechende Stellungnahme vom 1.11.2019, ST 2032. Diese Stellungnahme entspricht nicht der dem Ortsbeirat 7 durch das ehemaligen Architektenbüro des Eigentümers spa schmidtploecker planungsgesellschaft mbH, Herr Plöcker vorgestellte Planung sowie der Aussagen des Eigentümers. Ebenso ist aus der Stellungnahme des Magistrates zur Frage F 2286 vom 05.12.2019 der Stadtv. Stephanie Wüst nicht ersichtlich, ob ein Abriss in absehbarer Zeit ansteht bzw. wann die für die anliegenden Geschäftsleute gesperrten Parkplätze wieder freigegeben werden.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2020 Die Vorlage OF 475/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:" vorangestellt wird, nach Ziffer 5 die Nummerierung entfällt und im folgenden Satz die Worte "Vorausgesetzt dass der Magistrat die o. a. Fragen bejaht, wird gebeten" durch "Zudem wird der Magistrat gebeten" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme