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Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung?

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung?

Details im PARLIS OF_478-5_2013
25.02.2013

Antrag Ortsbeirat

Auswertung der Lärmmessstation Oberrad

Details im PARLIS OF_530-5_2013
15.03.2013

Auskunftsersuchen

Auswertung der Lärmmessstation Oberrad

Details im PARLIS V_677_2013
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.01.2013, OF 478/5 Betreff: Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung? In der Ausgabe der FRAPORT-Zeitschrift START-frei 03/2012 (Anlage) dokumentiert der Flughafenbetreiber eine Lärmbelastung im Frankfurter Süden, die gemäß den Berechnungen für das Planfeststellungsverfahren erst für das Jahr 2020 bei voller Auslastung der NordWest-Landebahn prognostiziert war. Damit wird die reale Lärmbelastung wesentlich höher ausfallen, als dies im Planfeststellungsverfahren 2007 berechnet worden ist. Die Berechnungen und Prognosen sind über das Mediationsverfahren in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Sie dienten auch als Grundlage für die mehrheitliche Zustimmung des Stadtparlamentes zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Diese Berechnungen waren offensichtlich falsch! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu klären: 1. Liegen bereits aktuellere Prognosen vor, wie die Lärmbelastung 2020 realistisch aussehen wird - mit dann im Vergleich zu heute 200.000 Flugbewegungen mehr? 2. Hat der Magistrat bei den zuständigen Stellen bereits Neuberechnungen und realistische Prognosen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist angefordert? 3. Wie beurteilt der Magistrat vor diesem Hintergrund seine damalige Zustimmung zum Ausbau? 4. Wird der Magistrat vor diesem Hintergrund auch als Anteilseigner die Legitimation des Planfeststellungsverfahrens juristisch überprüfen lassen?

Begründung:

Weshalb die Prognosen falsch waren ist unerheblich. Den zuständigen Gutachtern sollte keine Absicht unterstellt werden. Fehler passieren! Wenn aber die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Hunderttausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet die fehlerhaften Berechnungen und Prognosen mit Gesundheit und ihrem Leben bezahlen müssen - das werden sie, wenn der Flugverkehr so zunimmt, wie dies die Prognosen vermuten lassen, muss die Politik handeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Anlage 1 (ca. 166 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2013, OF 530/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 677 2013 1. Die Vorlage OF 478/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, FDP und FREIE WÄHLER